Die UN und Indigene

Die folgenden Einrichtungen bei den Vereinten Nationen beschäftigen sich ausschließlich mit den Fragen indigener Völker:

  • Sonderberichterstatter/in für die Rechte indigener Völker
  • Expertengremium zu den Rechten indigener Völker
  • Ständiges Forum über indigene Angelegenheiten

Der/die Sonderberichterstatter/in für die Rechte indigener Völker
2001 beschloss die Menschenrechtskommission (2006 durch den Menschenrechtsrat abgelöst), eine/n Sonderberichterstatter/in zur Lage der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten Indigener Völker (United Nations Special Rapporteur on the situation of human rights and fundamental freedoms of indigenous peoples) zu ernennen. Die Bezeichnung änderte der Menschenrechtsrat 2010 in Sonderberichterstatter/in für die Rechte indigener Völker (Special Rapporteur on the Rights of Indigenous Peoples). Von 2001 bis 2008 nahm der Mexikaner Dr. Rodolfo Stavenhagen dieses Amt war. Ihm folgte von 2008 bis 2014 Prof. S. James Anaya und von 2014 bis 2020 Victoria Tauli-Corpuz. Seit dem 01.05.2020 hat José Francisco Calí Tzay dieses Amt inne.
Aufgabe des/der Sonderberichterstatters/in ist es, Informationen über indigene Bevölkerungen zu sammeln und auszuwerten sowie dem Menschenrechtsrat Empfehlungen zur Verbesserung ihrer tatsächlichen und rechtlichen Situation vorzulegen. Sein/Ihr Mandant umfasst die folgenden Hauptaufgaben:

  • Erstellung eines Jahresberichtes über die Situation der indigenen Bevölkerungen
  • Besuche einzelner Länder zur Informationsgewinnung vor Ort
  • Informationsaustausch mit den nationalen Regierungen über ihm in sog. communications zugetragene Menschenrechtsverletzungen

Mehr Informationen finden Sie unter hier.

Das Expertengremium zu den Rechten indigener Völker
Das Expertengremium zu den Rechten indigener Völker (Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples) ist der 2008 geschaffene Nachfolger der Arbeitsgruppe für indigene Bevölkerungen, welche der Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte der Menschenrechtskommission zugeordnet war. Mit Ablösung der Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat wurde die Arbeitsgruppe für indigene Bevölkerungen durch das neue Expertengremium ersetzt.
Das Expertengremium besteht aus fünf Mitgliedern. Einmal jährlich findet in Genf, Schweiz eine große Sitzung des Expertengremiums statt, an der Vertreter von Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Indigenenorganisationen und sonstige Spezialisten zum Thema indigene Bevölkerungen teilnehmen dürfen. Aufgabe des Expertengremiums ist es, den Menschenrechtsrat mit Informationen zum Thema indigene Völker zu versorgen.
Die offizielle Homepage des Expertengremiums finden Sie hier.

Das Ständige Forum für indigene Angelegenheiten
Das Ständige Forum für indigene Angelegenheiten (Permanent Forum on Indigenous Issues) wurde als ein Beratungsgremium des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen von diesem mit einer Resolution vom 28. Juli 2002 geschaffen. Es besteht aus 16 Mitgliedern, die jeweils für drei Jahre je zur Hälfte von nationalen Regierungen und Indigenenorganisationen gewählt werden. Seit 2002 findet ein jährliches Treffen im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York statt.
Die offizielle Homepage des Ständigen Forums finden Sie hier.

25. Juni 2020