Die Vereinten Nationen haben die frühere Bezeichnung „Ureinwohner“ durch „indigene Völker“ ersetzt. Dennoch gibt es keine völkerrechtlich verbindliche Definition für den Begriff indigene Völker. Wichtig ist eine klare Abgrenzung von dem Begriff Minderheiten. In der Satzung des World Council of Indigenous Peoples (WCIP) heißt es: „Indigene Völker bestehen aus Menschen, die in Ländern mit unterschiedlichen ethnischen oder rassischen Gruppen leben, die von der frühesten Bevölkerung abstammen, die in diesem Gebiet überlebten und die als Gruppe nicht die nationale Regierung der Länder kontrollieren, in denen sie leben.“ Selbstidentifikation und Fremdenidentifikation durch die Gemeinschaft der indigenen Völker sind entscheidende Kriterien.
Weltweit gibt es schätzungsweise 370 Millionen Indigene, die etwa 5.000 verschiedene Völker bilden. Sie leben in über 70 Staaten und machen rund 4 Prozent der Weltbevölkerung aus. Zu den indigenen Völkern zählen zum Beispiel die Samen in Finnland, die Mansen in Westsibirien, die Ainu in Japan, die Aceh in Indonesien, die Hmong in Laos, die Adivasi in Indien, die San (Buschmänner) im südlichen Afrika, die Quechua in Peru und Bolivien, die Maya in Guatemala und Mexiko, die Dineh (Navajo) in Nordamerika, die Inuit in Kanada oder die Aborigines in Australien.
Die verschiedenen indigenen Völker haben – bei aller Unterschiedlichkeit – zahlreiche Gemeinsamkeiten und befinden sich oft in Interessenkonflikten mit der übrigen Bevölkerung.
- Indigene Völker haben in der Regel eine ideelle und spirituelle Beziehung zu ihrem angestammten Land. Dieses wird nicht als individuelles Eigentum betrachtet, sondern steht der Gemeinschaft zur Verfügung.
- Besonders im Rahmen der wirtschaftlichen Ausbeutung von Ressourcen, aber auch aus militärisch-strategischen Gründen, wird indigenen Völkern ihr Land streitig gemacht. Die anschließende, der Natur nicht angepasste Ausbeutung der Ressourcen führt häufig zu Umweltzerstörung. Im Rahmen von Vertreibung und Umsiedlung gibt es nicht selten auch Menschenrechtsverletzungen.
- Der Verlust ihres Landes bedeutet für indigene Völker häufig die Zerstörung nicht nur ihrer ökonomischen Lebensgrundlage, sondern auch ihrer traditionellen gemeinschaftlichen Lebensweise und ihrer Identität.
- Vielfach erscheint den Regierungen die kulturelle Andersartigkeit indigener Völker mit eigener Sprache, Religion und traditioneller Lebensform sowie eigenem Rechtssystem als Bedrohung der nationalstaatlichen Integrität.
- Angehörige eines indigenen Volkers sind oft durch staatliche Grenzen voneinander getrennt.